Ognuno recita il proprio ruolo, immerso in quella divina sensazione di devozione allo scopo comune: la realizzazione di un'opera d'arte, che anche la bonifica bellica sa idealizzare.

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Ognuno recita il proprio ruolo, immerso in quella divina sensazione di devozione allo scopo comune: la realizzazione di un'opera d'arte, che anche la bonifica bellica sa idealizzare.

Bombenfund auf dem Grundstück – und nun?

Categories: RESIDUATI BELLICI IN GERMANIA

02/01/2024 Deutschland

“If you ever come across anything suspicious like this item, please do not pick it up, contact your local law and/or enforcement agency for assistance”.

In vielen Böden in NRW ticken Zeitbomben. Experten gehen davon aus, dass im 2. Weltkrieg rund 250.000 Fliegerbomben nicht explodiert sind und noch im Boden schlummern. Doch wer kommt für die Kosten auf, wenn im eigenen Garten eine nicht detonierte Bombe gefunden wird?

Wer trägt welche Kosten?

Diese Frage greift ein Erlass auf, den das Innenministerium des Landes 2007 auf Basis des Artikels 120 Grundgesetz erarbeitet hat. Wenn eine Bombe gefunden wird und eine Entschärfung ansteht, kommen verschiedene Fachkräfte zum Einsatz. Die Polizei ist ebenso vor Ort wie die Feuerwehr und der Kampfmittelräumdienst. Die Fundstelle muss weiträumig abgesperrt werden. Das kann bedeuten, dass Anwohner evakuiert werden müssen. Sofern sich der Bombenfund auf einer Liegenschaft des Bundes befindet, ist die Kostenfrage schnell geklärt. Dann trägt der Bund die Kosten für sämtliche Maßnahmen rund um die Entschärfung des Sprengkörpers. Ansonsten ist das Entschärfen und Beseitigen von alten Fliegerbomben in der Regel Ländersache. Sofern es auf einem privaten Grundstück einen Bombenfund gibt, muss der Eigentümer für gewisse Beseitigungskosten aufkommen, denn er trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Grundstücks.

Welche Kosten trägt der Eigentümer?

Der Eigentümer wird nur für Kosten herangezogen, die im direkten Zusammenhang mit der Suche nach dem Sprengkörper und der Absicherung stehen. Er zahlt nicht für Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen, das Aufstellen von Warnschildern, die Absicherung von Baugruben oder das Abtragen von Oberböden, Freischneide- und Ausräumarbeiten sowie begleitende Maßnahmen, beispielsweise zur Wasserhaltung. Der Staat trägt die Bergungskosten sowie den finanziellen Aufwand für die Entschärfung und den Abtransport der Bombe.

Gibt es eine Versicherung gegen Explosionsschäden?

Entstehen Schäden, beispielsweise weil die Bombe wegen eines verrosteten Zünders vor Ort gesprengt werden muss, können diese teilweise von den Versicherungen der Betroffenen übernommen werden. Allerdings weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf die sogenannte Kriegsausschlussklausel hin, die besagt, dass Versicherungsnehmer nicht für Schäden versichert sind, die auf Kriegsereignissen basieren. Jedoch sind Versicherungsgesellschaften frei in ihrer Vertragsgestaltung und müssen diese Kriegsausschlussklausel nicht zwingend übernehmen. Haus- und Grundstückseigentümer sollten deshalb überprüfen, ob ihre Gebäude- oder Hausratsversicherung eine derartige Klausel enthält. In jedem Fall sollten bei einer möglichen Bombensprengung etwaige Schäden umgehend gemeldet werden. In diesem Zusammenhang weist der Verband Wohneigentum NRW e.V. darauf hin, dass im Mitgliedsbeitrag des Verbandes eine Gebäudehaftpflichtversicherung enthalten ist, nicht aber eine Gebäudeversicherung. Daher müssen Fragen bezüglich einer vorhandenen Kriegsausschlussklausel direkt an den Versicherer gestellt werden.

Worauf sollten Bauherren achten?

Bei einem Neubau kann das örtliche Katasteramt dem Bauherrn eine Sondierungspflicht auferlegen, d. h. wenn die Gemeinde davon ausgeht, dass sich auf dem Grundstück Kampfmittel befinden, muss der Bauherr vor Baubeginn eine Prüfung des Baugrunds veranlassen. Die Kosten für diese Prüfung muss er übernehmen.

Foto-Quelle: wohneigentum.nrw

Auch von verrosteten Krieisrelikten und Waffen können noch Gefahren ausgehen. Beim Fund von Kriegsmaterial wird ein Sicherheitsabstand eingehalten und sofort die Polizei zu verständigen. Der Besitz von Kriegsrelikten ist laut Polizei allgemein verboten.

Biographie einer Bombe

Dear editors, Biographie einer Bombe is aimed at highlighting the danger caused by unexploded bombs. Moreover, the most important aspect is that we work completely non profit, what drives us is raising awerness about this topic. We make use of your pictures and articles, but we need them to put a context in how findings are done. We trust in your understanding. We will (and we always do) cite the source and the author. We thank you for your comprehension

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